Wer zahlt auf Ihren Reisen im Falle einer Krankheit?
In zahlreichen Ländern zahlt Ihre Krankenkasse bei Krankheit, Unfall oder notwendigem Rücktransport nur eingeschränkt. Im schlimmsten Fall gar nicht. Ergebnis: Sie bleiben im Notfall auch noch auf den Kosten sitzen! Das muss nicht sein! Gesundheit kann man sich zwar nicht kaufen, aber man kann für den Notfall vorsorgen. Wir erstatten Ihre Behandlungs- und Rückholungskosten weltweit. Egal ob es sich „nur“ um eine leichte Erkrankung oder einen medizinischen Notfall handelt. Damit aus einem medizinischen Unglücksfall nicht auch noch ein wirtschaftliches Unglück wird!
Mit uns können Sie beruhigt weltweit Urlaub machen – egal, wie oft Sie verreisen!
Bei uns haben Sie keine Begrenzung der Urlaubshäufigkeit. Unsere Leistungen gelten immer und auf jeder Urlaubsreise!*
*Eine genaue Beschreibung der Leistungen finden Sie in den AGB
Unser Leistungsspektrum
- Organisation des kompletten, medizinisch bedingten Rücktransportes bei voller Kostenübernahme bis zu Euro 100.000,00 (weltweit)
- Verlegungstransporte innerhalb Deutschlands auf Reisen
- Vermittlung ambulanter Behandlung oder Benennung eines deutsch oder englisch sprechenden Arztes
- Absicherung für die ganze Familie (Ehepartner bzw Lebenspartner und minderjährige Kinder die im Haushalt leben) durch kostengünstige Familien-Mitgliedschaft – auch bei Einzelreisen der Familien-Mitglieder
- Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlung infolge Krankheit oder Unfall im Ausland
- Organisation versandt von Medikamenten, Blutplasma, medizinisch-technischen Geräten etc
- Erstattung der Kosten für ärztlich verordnete Medikamente, Röntgendiagnostik im Ausland
- Garantiestellung bei Krankenhausaufenthalt im Ausland für Krankenhaus- und Operationskosten
- Keine Begrenzung der Urlaubshäufigkeit – egal wie oft Sie verreisen
- Organisation und Rückführung verstorbener Mitglieder aus dem Ausland
- Stationäre Behandlung im Krankenhaus einschl. Operationen im Ausland
- Such-, Rettungs- und Bergungsflüge von vermissten Kindern und verunfallten Personen auf Reisen
- Transport zum nächsten Krankenhaus • Schmerzstillende Zahnbehandlung einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung im Ausland
- Reparaturen von Zahnersatz im Ausland • Medizinisch notwendige Gehstützen und Miete eines Rollstuhles im Ausland
- Herstellung der Verbindung zwischen Hausarzt und behandelndem Arzt • Übermittlung von Nachrichten an die Familie
- Leistungen gelten für die ersten 42 Tage einer Reise
- Eigenanteil 50,– €